Steuerliche Vorteile durch BGM

© Perry Mastrovito / CB066165 / Corbis

Die Gesundheit und die Arbeitsfähigkeit zu erhalten, liegt im Interesse der Arbeitnehmer, der Unternehmen sowie der Gesellschaft. Investitionen des Arbeitgebers in die Gesundheit der Mitarbeiter werden aus diesem Grund seit 2009 steuerlich gefördert (§ 3 Nr. 34 EStG). Jedes Unternehmen kann bis zu 500 Euro pro Mitarbeiter und Jahr für Maßnahmen der Gesundheitsförderung steuer- und sozialabgabenfrei investieren.

Voraussetzung dafür ist, dass die Maßnahmen hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit den Anforderungen nach § 20 und § 20b SGB V genügen. Die Handlungsfelder und Qualitätskriterien für Gesundheitskurse und Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung werden von den Spitzenverbänden der gesetzlichen Krankenkassen aufgestellt und sind im Leitfaden Prävention einsehbar.

Was wird gefördert?

Gefördert werden qualitätsgeprüfte bzw. -zertifizierte Kurse und Aktivitäten zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands (individueller Ansatz, sog. Primärprävention) und zur betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF). Ob qualitätsgesicherte Fitnesskurse in Fitnessstudios oder Sportvereinen, Yogakurse, Schulungen der leitenden Beschäftigten zum Thema „mitarbeiterorientierte Führung“, die Teilnahme an einem Raucherentwöhnungsprogramm oder die Erlangung des Sportabzeichens – sind die Voraussetzungen erfüllt, ist vieles möglich. Da kleinere oder mittlere Unternehmen oft nicht die Kapazität haben, um eigene Gesundheitsförderungsmaßnahmen anzubieten, werden externe Angebote in Form von steuerfreien Barleistungen bezuschusst, sofern sie den Anforderungen nach § 20 und § 20b SGB V entsprechen.

Handlungsfelder sind im Einzelnen:

Primärprävention

Bewegung

  • Reduzierung von Bewegungsmangel durch gesundheitssportliche Aktivität
  • Vorbeugung und Reduzierung spezieller gesundheitlicher Risiken durch geeignete verhaltens- und gesundheitsorientierte Bewegungsprogramme

Ernährung

  • Vermeidung von Mangel- und Fehlernährung sowie Vermeidung und Reduktion von Übergewicht

Stressmanagement

  • Förderung von Stressbewältigungskompetenzen
  • Förderung von Entspannung

Suchtmittelkonsum

  • Förderung des Nichtrauchens
  • Gesundheitsgerechter Umgang mit Alkohol / Reduzierung des Alkoholkonsums
BGF

Beratung zur gesundheitsförderlichen Arbeitsgestaltung (verhältnispräventive Ausrichtung)

  • Gesundheitsförderliche Gestaltung von Arbeitstätigkeit und -bedingungen
  • Gesundheitsgerechte Führung
  • Gesundheitsförderliche Gestaltung betrieblicher Rahmenbedingungen (Bewegungsförderliche Umgebung, Gesundheitsgerechte Verpflegung im Arbeitsalltag, Verhältnisbezogene Suchtprävention im Betrieb)

Gesundheitsförderlicher Arbeits- und Lebensstil (verhaltenspräventive Ausrichtung)

  • Stressbewältigung und Ressourcenstärkung
  • Bewegungsförderliches Arbeiten und körperlich aktive Beschäftigte
  • Gesundheitsgerechte Ernährung im Arbeitsalltag
  • Verhaltensbezogene Suchtprävention im Betrieb

Überbetriebliche Vernetzung und Beratung

  • Verbreitung und Implementierung von BGF durch überbetriebliche Netzwerke

 Von der Steuerbefreiung ausgeschlossen sind…

  • Mitgliedsbeiträge in nicht-qualitätsgesicherten Sportvereinen, Fitnessstudios und ähnlichen Einrichtungen.
  • Maßnahmen, die ausschließlich zum Erlernen einer Sportart dienen.
  • Trainingsprogramme mit einseitigen körperlichen Belastungen.
  • reine oder überwiegend gerätegestützte Trainings.
  • Massagen.
  • Maßnahmen von Anbietern, die ein wirtschaftliches Interesse am Verkauf von Begleitprodukten (z.B. Diäten, Nahrungsergänzungsmittel) haben.
  • Maßnahmen, die einen Einsatz von Medikamenten zur Gewichtsabnahme, Formula-Diäten (Nahrungsersatz-oder -ergänzungsmitteln) sowie extrem kalorienreduzierter Kost propagieren.
  • bereits von der Krankenkasse finanzierte Maßnahmen (keine Doppelfinanzierung).


Nähere Informationen erhalten Unternehmen von ihrem Steuerberater oder dem örtlichen Finanzamt.  

Quellen:
Einkommensteuergesetz (EStG), § 3 Nr. 34: Betriebliche Gesundheitsförderung, online unter: www.bmg.bund.de/themen/praevention/betriebliche-gesundheitsfoerderung/steuerliche-vorteile.html
Fünftes Buch Sozialgesetzbuch, (SGB), § 20: Primäre Prävention und Gesundheitsförderung, online unter: dejure.org/gesetze/SGB_V/20.html

Fünftes Buch Sozialgesetzbuch, (SGB), § 20b: Betriebliche Gesundheitsförderung, online unter: dejure.org/gesetze/SGB_V/20b.html

GKV Spitzenverband: Anforderungen an Arbeitgeberleistungen zu Prävention und Gesundheitsförderung gemäß § 3 Nr. 34 EStG, online unter: https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/praevention__selbsthilfe__beratung/praevention/bgf/2015_Umsetzungshilfe_Jahressteuergesetz_kurz.pdf
Spitzenverband: Leitfaden Prävention in der Fassung vom 10. Dezember 2014, online unter: www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/presse/publikationen/Leitfaden_Praevention-2014_barrierefrei.pdf